Vom ganzen Fahrzeug zum einzelnen Schaden
Eine vorhandene Gesamtaufnahme zeigt, welcher Bereich betroffen ist. Ergänzende Detailbilder können beschädigte Stoßfänger, Türen oder Kotflügel sichtbar machen. Nennen Sie ausgelöste Airbags und Schäden im Innenraum ausdrücklich. Einzelne Fotos allein ersetzen keine Beschreibung des gesamten bekannten Zustands.
Wenn bereits ein Gutachten oder Kostenvoranschlag vorliegt, können Sie diesen ergänzen. Eine neue Begutachtung wird für den ersten Kontakt nicht vorausgesetzt. Ungeklärte Schäden sollten als ungeklärt erkennbar bleiben.
Sind Räder, Lenkung und Schlüssel verfügbar?
Für eine mögliche Übernahme ist wichtig, ob alle Räder vorhanden und nach bekanntem Zustand beweglich sind. Teilen Sie mit, ob die Lenkung blockiert ist und wo sich die Schlüssel befinden. Beschreiben Sie vorhandene Informationen, ohne zusätzliche Bewegungs- oder Fahrversuche zu unternehmen.
Demontierte Teile gehören ebenfalls in die Anfrage. Geben Sie an, was vorhanden ist und ob lose Komponenten am Fahrzeug oder an einem anderen Ort liegen. Der spätere Übergabeumfang wird vor Vertragsabschluss abgestimmt.
Ein Stellplatz ist Teil der Transportplanung
Steht der Unfallwagen beispielsweise auf einem Hof in Prohlis, nennen Sie Zufahrt, Platzverhältnisse und einen erreichbaren Ansprechpartner. Bei einer Tiefgarage oder blockierten Rädern muss eine geeignete Übernahme gesondert geklärt werden. Eine bestimmte Transportmöglichkeit wird daraus nicht automatisch zugesagt.
Elektrofahrzeug nach einem Unfall gesondert beschreiben
Bei einem Elektroauto nennen Sie vorhandene Hochvolt-Warnmeldungen und fachliche Befunde zusätzlich zum Karosserieschaden. Aus einem sichtbaren Unfallschaden folgt keine eigene sichere Diagnose der Batterie. Für die weiteren Angaben führt die Seite zum Unfall-E-Auto zu einer passenden Vorbereitung.



